Was ändert sich?
Bisher diente die Wohn-Riester-Rente dem Eigenkapitalaufbau und der altersgerechten Gebäudesanierung. Jetzt werden diese zwei Möglichkeiten deutlich erweitert. Die Wohn-Riester-Rente kann jetzt zusätzlich auch für die energetische Gebäudesanierungen genutzt werden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022, das am 02.12.2022 vom Bundestag verabschiedet wurde, können nun auch energetische Gebäudesanierungen mit der Wohn-Riester-Rente finanziert werden, die Regelung soll ab Januar 2024 greifen.
Wie profitieren Sie?
Mit der neuen Regelung können Eigentümer Ihre Immobilie sowohl altersgerecht ausbauen als auch energetisch optimieren. Sie steigern damit den Wert ihrer Immobilie und ihren persönlichen Wohlfühlfaktor in den eigenen vier Wänden. Gleichzeitig können sie mietfrei leben und die Energiekosten nachhaltig senken. Dies sind wichtige Argumente für ein sorgenfreies Leben im Alter.
Unsere Unterstützung für Sie:
Wenn Sie sich für die Sanierung Ihrer Immobilie entschlossen haben, unterstützen wir Sie gerne in diesem komplexen Vorhaben. Wir beraten Sie bei der gesamten Maßnahme, von der Planung, über die Handwerkersuche und das Angebotsmanagement, bis hin zum Maßnahmenabschluss.
Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Expertise. Delegieren Sie die anstehenden Aufgaben an uns und ersparen Sie sich nervenaufreibende Arbeit, verschaffen Sie sich persönliche Freiräume für wichtigere Dinge in Ihrem Leben, z.B. Familie, Beruf, Gesundheit, etc.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Ihr Olaf Bruns
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02. Februar 2023