Ab dem 01.01. 2023 gelten diese neuen Regelungen. Voraussetzung für diese Regelungen ist, dass die verbaute PV-Anlage einen maximalen Peak von 30 KW besitzt.

Dies bedeutet eine Durchschnittsleistung von ca. 25.500 KW/h, im Jahr. Ein durchschnittlicher 4 - Personenhaushalt verbraucht etwa 5.000 KW/h im Jahr. Somit kommt diese Förderung für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser generell in Frage.

Die Neuregelung gilt sowohl für die PV-Anlagekomponenten an sich als auch für die Anlagen-Installation.

Die Nullsteuerregelung gilt bei PV-Altanlagen nur, wenn dort Komponenten ausgetauscht werden oder Erweiterungen stattfinden.

Eine reine Reparaturleistung bleibt dagegen mehrwertsteuerpflichtig.

Ebenso bleibt die Anmietung oder das Leasing einer PV-Anlage mehrwertsteuerpflichtig.

Für den Immobilieneigentümer ist wichtig, dass für die Lieferung/Installation von PV-Anlagen und Komponenten ab 01. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr anfällt und er daher, als Betreiber auch keinen Anspruch mehr auf eine Vorsteuererstattung hat. Daher ist es sinnvoll beim Finanzamt einen Antrag auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung im Sinn von § 19 UStG zu stellen. Dann fällt auf die Vergütungen der PV-Anlage und auf Stromentnahmen auch keine Mehrwertsteuer mehr an.

Interessant ist, dass entgegen dem eigentlichen Gesetzeswortlaut das Bundesfinanzministerium der Meinung ist, dass Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebieten stets begünstigt sind (dass also der Nullsteuersatz greift). Es fällt deshalb auch keine Mehrwertsteuer auf PV an, wenn deren Leistung über 30 kW (Peak) liegt, beispielsweise bei Mietshäusern.

Interessant ist auch, dass sogenannte Solarstecker-Anlagen oder auch „Balkon – PV-Anlagen“ genannt, unter die Nullsteuerregelung fallen.

Nutzen für den Eigentümer:

Die Bundesregierung unterstützt mit der hier dargestellten Nullsteuersatzregelung die geplanten Bauvorhaben von Immobilieneigentümern. Die geplante Investitionssumme wird durch die Nullsteuerregelung deutlich abgesenkt und die Kapitalrendite verbessert.

Die Immobilie gewinnt schneller und weiter an Wert

Die Umwelt wird deutlich entlastet - das Klima verbessert

Energiekosten sinken – die Versorger-Unabhängigkeit wird gestärkt

Die Immobilie lässt sich besser vermieten und hochpreisiger verkaufen

 

 

Unsere Unterstützung für Sie:

Wenn Sie sich für die Sanierung Ihrer Immobilie entschlossen haben, unterstützen wir Sie gerne in diesem komplexen Vorhaben. Wir beraten Sie bei der gesamten Maßnahme, von der Planung, über die Handwerkersuche und das Angebotsmanagement, bis hin zum Maßnahmenabschluss.

Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Expertise. Delegieren Sie die anstehenden Aufgaben an uns und ersparen Sie sich nervenaufreibende Arbeit, verschaffen Sie sich persönliche Freiräume für wichtigere Dinge in Ihrem Leben, z.B. Familie, Beruf, Gesundheit, etc. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Ihr Olaf Bruns

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20.01.2023

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