Steigende Energiekosten und Klimaschutzaspekte führen dazu, dass immer mehr Privatpersonen eine PV-Anlage installieren. Wenn der PV-Anlagebesitzer dann überschüssigen Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist, wird er automatisch zum Gewerbetreibenden. Damit steht Ihm die Möglichkeit zu, den Investitionsabzug nach § 7g Abs. 1 EStG steuerlich geltend zu machen. In der Praxis ergaben sich hier allerdings große Unsicherheiten in der steuerlichen Anrechnung.

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 15. Juni 2022 (Az. IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, Randziffer 44) jetzt klargestellt, dass auch private PV-Anlagenbesitzer die Möglichkeit haben den Investitionsabzug zu nutzen. Der Investitionsabzugsbetrag ist damit gerettet.

Die Klarstellung war nötig und wichtig da es erhebliche Unsicherheiten in der steuerlichen Anrechnung gab. In der ursprünglichen Fassung ging man davon aus, dass der Investitionsabzug nur dann möglich ist, wenn die angeschaffene PV-Anlage im ersten und zweiten Betriebsjahr nur betrieblich genutzt wird; „betrieblich genutzt“ bedeutet hier, dass mindestens 90% des Stroms ins öffentliche Netz eingespeist werden und nur 10% für den Eigenverbrauch vorgesehen sind.

Da Privateigentümer im Regelfall über diesen 10% Eigenverbrauch liegen, war der Investitionsabzug nicht sicher. Mit dem jetzt gültigen Ministeriums-Schreiben ist Sicherheit und Klarheit gegeben. Der Investitionsabzug ist steuerlich rechtens und mit sonstigen Einkünften verrechenbar!

Unsere Unterstützung für Sie:

Wenn Sie sich für die Installation einer PV-Anlage entschlossen haben, unterstützen wir Sie gerne in diesem komplexen Vorhaben. Wir beraten Sie bei der gesamten Maßnahme, von der Planung, über die Handwerkersuche und das Angebotsmanagement, bis hin zum Maßnahmenabschluss.

Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Expertise. Delegieren Sie die anstehenden Aufgaben an uns und ersparen Sie sich nervenaufreibende Arbeit, verschaffen Sie sich persönliche Freiräume für wichtigere Dinge in Ihrem Leben, z.B. Familie, Beruf, Gesundheit, etc. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Ihr Olaf Bruns

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24. November 2022

 

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