Die Sanierung von Bestandsimmobilien ist ein wichtiges Thema für Immobilieneigentümer und deren Mieter. Der LBS Info Dienst hat aktuelle Gerichtsurteile gesammelt und veröffentlich. Hieraus einige interessante Rechtsprechungen:

  1. Thema Dachgeschoss und Mieter:

Dachgeschosswohnungen partizipieren häufig nur in einem geringen Maße von der durchgeführten Fassadensanierung, daher kann der Dachgeschossmieter nicht zwingend mit einer umfänglichen Mieterhöhung bedacht werden. So sieht es das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 277/18).

  1. Thema Außendämmung und Nachbar:

Nachträgliche Außendämmung versus Innendämmung, welche Rechte hat der Nachbar? Ein Nachbar muss eine geplante Außendämmung - mit notwendigem Grenzüberbau - nicht dulden, wenn mit einem vertretbarem Aufwand auch eine Innendämmung möglich wäre. So urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht (Aktenzeichen 1 ZRR 4/19). Anders ist es, wenn bei einem Bestandsgebäude die nachträgliche Wärmedämmung nur durch einen zumutbaren und geringfügigen Überbau zu erreichen ist. Dann hat der Nachbar dies hinzunehmen, wie der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 115/20) feststellte.

  1. Thema Baugerüst vs. Besitzstörung:

Das Aufstellen eines Baugerüsts müssen Mieter nicht immer und unter allen Umständen hinnehmen. Wenn der Vermieter eine solche Maßnahme plant, stellt das eventuell schon eine Besitzstörung dar. Wenn jedoch das Baugerüst für Modernisierungsarbeiten oder den Neubau von Wohnungen aufgestellt wird, dann liegt keine Besitzstörung vor. Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 65 S 424/15).

  1. Thema: Altvorschriften und Normen:

Ein Mieter verlangte von seinem Vermieter einen Kostenvorschuss für das Anbringen einer Wärmedämmung. Dadurch sollten Wärmebrücken beseitigt werden, die u.a. Schimmelbildung ermöglichen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 271/17) sah in den Wärmebrücken keinen Sachmangel. Die Immobilie entspreche den zur Bauzeit - Ende der 60er Jahre - geltenden Vorschriften und Normen.

  1. Thema: Mieterhöhung berechtig wegen Obergeschossdecken-Dämmung:

Es kann auch eine ordnungsgemäße Dämmungsmaßnahme im Sinne einer Mieterhöhung darstellen, wenn die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen gedämmt wird. Gerichtsurteil des Amtsgerichts Coesfeld (Aktenzeichen 11 C 134/16).

 

  1. Thema: Mängelhaftung des Verkäufers.

Wer ein Wohnhaus verkauft, der muss den Käufer auf versteckte Mängel wie zum Beispiel eine unzureichende Dämmung des Daches hinweisen. Urteil des Landgerichts Frankenthal (Aktenzeichen 6 O 129/21). Allerdings muss der Käufer den Nachweis liefern, dass dem Verkäufer die Mängel bekannt waren.

Hilfen und Anreize:

Die Bundesregierung unterstützt Immobilieneigentümer bei ihren geplanten Sanierungsmaßnahmen. Sie bietet zinsgünstige Darlehn über die KFW Bank an und Subventionszuschüsse über die Bafa. Zusätzlich unterstützen auch einige Bundesländer und Kommunen diese Vorhaben. Hier lohnt es sich auf jeden Fall nachzufragen und die genannten Angebote zu nutzen.

Nutzen für den Eigentümer:

Die Immobilie gewinnt schneller und weiter an Wert

Die Umwelt wird deutlich entlastet - das Klima verbessert

Energiekosten sinken – die Versorger-Unabhängigkeit wird gestärkt

Die Immobilie lässt sich besser vermieten und hochpreisiger verkaufen

Unsere Unterstützung für Sie:

Wenn Sie sich für die Sanierung Ihrer Immobilie entschlossen haben, unterstützen wir Sie gerne in diesem komplexen Vorhaben. Wir beraten Sie bei der gesamten Maßnahme, von der Planung, über die Handwerkersuche und das Angebotsmanagement, bis hin zum Maßnahmenabschluss.

Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Expertise. Delegieren Sie die anstehenden Aufgaben an uns und ersparen Sie sich nervenaufreibende Arbeit, verschaffen Sie sich persönliche Freiräume für wichtigere Dinge in Ihrem Leben, z.B. Familie, Beruf, Gesundheit, etc.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Ihr Olaf Bruns

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24.01.2023