Die Grundsteuererklärung sollte ursprünglich bis 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt abgeben werden. Die Frist ist jetzt um drei Monate, auf den 31.01.2023 verlängert worden. Immobilieneigentümer haben nun mehr Zeit, die notwendigen Grundsteuerdaten zu recherchieren und an ihr zuständiges Finanzamt weiterzuleiten. Hinweis: Die Unterlagen sind grundsätzlich digital abzugeben.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Ihr Olaf Bruns

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15. Oktober 2022