Bundesregierung hat den Neubaustandard 2023 fixiert.

Die Bundesregierung hat sich auf den Standard EH55 als Basis für alle Neubauten geeinigt. Ziel ist es, mit der vorliegenden Gesetzesnovelle den Energieverbrauch der neu entstehenden Gebäude noch weiter zu senken.

Im Detail bedeutet dies, dass der Primärenergiebedarf eines neuen Hauses auf den Standart EH55 abgesenkt wird. Perspektivisch sollen Neubauten auf den Standard EH40 gebracht werden, die Bundesregierung sieht die aktuelle Gesetzesnovelle daher als „Zwischenschritt“.

Eine Verschärfung für die Gebäudehülle ist aber aktuell nicht vorgesehen und verbleibt somit bei EH75.

Die Bundesregierung legt mit der Novelle jetzt den Fokus auf den primären Energie-Input und weniger auf die sekundäre Energieeinsparung durch Gebäudedämmung.

Als zusätzliche Vorgabe gilt, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung, auf Basis der 65% erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Im Maßnahmenfokus stehen hierbei die Wärmepumpen. Diese benötigen – Dank ihrer geringeren Vorlauftemperaturen – weniger Strom, denn sie generieren einen Hauptteil ihres Energiebedarfs durch Luft, Wasser oder Erde.

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Ihr Olaf Bruns

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25. Juli 2022