Entgegen der ursprünglichen Bundesplanung stehen in diesem Jahr doch noch Fördermittel zur Verfügung.

Die Fördermittel für „Barrierefreies Wohnen“ können bei der KfW Bank – unter der Kennziffer 455-B – beantragt werden. Insgesamt stehen für dieses Jahr noch 75 Millionen Euro zur Verfügung.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5% der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Folgende Projekte fallen unter die Förderung, „Barrierefreies Wohnen“:

  1. Wege zum Gebäude, z.B. Garagen- und Abstellplätze
  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang, z.B. Windfang und Überdachung
  3. Überwindung von Treppen und Stufen, z.B. Rampen, Aufzüge und Handläufe
  4. Raumaufteilung und Schwellen, z.B. Wände versetzen, Balkone schaffen, Schwelle absenken
  5. Badezimmer, z.B. bodengleiche Dusche einsetzen und Sanitärobjekte sanieren
  6. Orientierung und Kommunikation, z.B. große Lichtschalter, Gegensprechanlage, altersgerechte Assistenzsystemen und Smart-Home-Lösungen.

Die Zuschüsse können per sofort beantragt werden. „Die Nachfrage ist groß“ sagt Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe. Daher empfiehlt sich eine rasche Beantragung der Fördermittel. Achtung! Beantragen Sie die Fördermittel, bevor Sie mit den Umbauarbeiten starten, eine nachträgliche Fördermittelbeantragung ist generell nicht möglich!

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Bruns

www.olafbruns-consulting.com

01.07.2022