Asbest! Wie verhalten Sie sich als Immobilienbesitzer?

Im Zeichen eines novellierten Arbeitsschutzes sollen Handwerker zukünftig noch besser geschützt werden.

Im Durchschnitt ist das Unfallrisiko dieser Branche in etwa doppelt so hoch wie in anderen Dienstleistungsbranchen.

Typische Gefahren sind: Stürze aus großer Höhe, schweres Tragen, Kälte, Hitze, UV-Strahlung, Hautkrebs und Asbest.

Die beschriebenen Gefahren sind von Behörden, Baubranche und Forschung erkannt und sollen im Rahmen der Präventionsstrategie "Vision Zero" zu deutlichen Verbesserungen führen. Ziel der Strategie ist es, die Sicherheit und Prävention für Arbeitnehmer deutlich zu priorisieren.

Auch Immobilieneigentümer sind zukünftig stärker gefordert! Die neue Gefahrenstoffverordnung nimmt Immobilieneigentümer stärker in die Pflicht! Immobilienbesitzer sind zukünftig verpflichtet Ihrem beauftragten Handwerker mitzuteilen, wo und was an Asbest im vorhandenen Baukörper steckt.

Er ist verpflichtet diese Informationen umfänglich an seinen Handwerkbetrieb weiterleitet. Der ausführende Handwerksbetrieb ist somit frühzeitig über die Asbest-Risiken informiert und kann seine Mitarbeiter noch besser schützen.  

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Bruns

www.olafbruns-consulting.com

02. Juni 2022