Bauen mit Subunternehmern - Achtung! Augen aufhalten!

Die Baubranche boomt. Viele Bauprojekte stocken, weil notwendige Fachkräfte fehlen. Um vereinbarte Fristen dennoch einzuhalten, greifen  Handwerksbetriebe zuweilen auf Subunternehmer zurück. Grundsätzlich spricht nichts gegen den Einsatz von Subunternehmern, sofern Planungen und Kontrollen durchgängig eingehalten werden.

Grundsätzlich trägt der von Ihnen beauftragte Handwerksbetrieb das Gesamtrisiko, also auch das Risiko des eingesetzen Subunternehmers. Die Handwerkskammer Kostanz hat einen Leitfanden entwickelt, der aufzeigt, welche Punkte Sie als Bauherr in solch einem Fall checken und mit Ihrem beauftragten Handwerksbetrieb im Vorfeld klären sollten.

1. Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Unterlagen, wie z.B. Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis von Ihrem Handwerkbetrieb an den Subunternehmer vollständig übergeben werden.

2. Prüfen Sie, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt. Abrechnungen auf Stundelohnbasis oder Subunternehmer ohne Materialeinsatz sind typische Indikatoren für eine solche Scheinselbständigkeit.

3. Legen Sie Wert darauf, dass ihr beauftragter Handwerker den Subunternehmer regelmässig auf der Baustelle überprüft. Dies gilt sowohl in sachlicher, zeitlicher und auch sozialer Hinsicht. Legen Sie Wert darauf, das Ihr Handwerker und sein Subunternehmer einen schriftlichen Subunternehmervertrag geschlossen haben.

4. Klären Sie als Bauherr vorab, ob Ihr beauftragter Handwerksbetrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, empfohlene Deckungssumme sind mindestens 5,0 Mio €.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen und Informationen zur Verfügung.

11. Mai 2022