Wichtige Information für Immobilienverkäufer - wie sichere ich meine Reservierungsgebühr ab?
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine gezahlte Reservierungsgebühr vom Immobilienbesitzer zurückgezahlt werden muss, sofern die Reservierungsgebühr nicht notariell beglaubig wurde (AZ 2 O 292/19 - BGBG §§ 125 Satz 1).
Eine notarielle Beglaubigung ist sinnvoll und empfehlenswert wenn folgende Einzelkriterien zutreffen:
1. Die Reservierungsgebühr 5.000,-€ übersteigt
2. Die Reservierungsgebühr mehr als 0,3% des vereinbarten Kaufpreises übersteigt
3. Die Reservierungsgebühr 10% über der üblichen Marklergebühr liegt
Um Rechtssicherheit zu erhalten, empfiehlt es sich daher die Reservierungsgebühr notariell beglaubigen zu lassen. Zwecksmäßigerweise kann diese Beglaubigung gleichzeitig mit dem notariell beglaubigten Kaufvertrag geschehen.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen und Informationen zur Verfügung.
06. Mai 2022