Eine geringfügige Grundstücks - Grenzvertelzung ist laut BGH Urteil ( V ZR 115/ 20 ) im Einzelfall erlaubt. Erlaubt dann, wenn die Grenzverletzung durch eine energetische Altbau - Fassadensanierung entsteht und eine alternative Innendämmung einen unzumutbaren Kostenaufwand darstellt. Die BGH Richter sind in Ihrer Urteilsverkündung der Meinung, dass zwar ein grundsätzliches Grundstücks - Grenzrecht bestehe aber Ausnahmeregelungen hier dennoch möglich sind, immer dann wenn ein öffentliches Intresse an der Baumaßnahme vorliege, in diesem Falle die Treibhausgas - Reduzierung.

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21. April 2022