Achtung! Ab 2025 gilt in Deutschland eine neue Grundsteuer.

Aber Achtung, bereits im Jahr 2022 muss die Steuererklärung aktualisiert und mit konkreten Daten gefüllt werden. Jeder Immobilieneigentümer hat dieser Weisung proaktiv zu folgen. Von Juli '21 bis Ende Oktober '21 müssen Immobilieneigentümer eine Reihe an Daten an das Finanzamt melden. Folgende Daten sind hier zu berücksichtigen:

a) Bodenrichtwert ( Bodenrichtwerte - Internet - BORIS - oder Wohnungs- / Bauamt )

b) Grundstücksfläche ( Katasteramt ) und Wohnfläche ( Nutzfläche - alle Qm aus dem Bauplan )

c) Immobilienart ( Unterscheidung in Ein- , Zwei- , Mehrfamilienhäuser und unbebauten Grundstücken )

d) Baualtersklasse ( gemeint ist das eigentliche Baujahr oder das Jahr der stattgefundenen Kernsanierung )

e) Mietniveaustufe ( fiktive oder echte Miete )

Die Einreichung der geforderten Daten kann über den Steuerberater oder die Hausverwaltung erfolgen. Selbstverständlich können die Daten auch persönlich, über die Finazamt-App "Elster" erfolgen.

Die Finanzämter planen keine direkte oder pesönliche Ansprache an die Immobilienbesitzer. Die Finanzämter planen lediglich eine allgemeine "öffentliche Bekanntmachung". Somit ist jeder Immobilienbesitzer aufgefordert, eigenständig und proaktiv seine Daten an sein Finazamt zu übermitteln. Achtung: Zeitfenster berücksichtigen: Anfang Juli 2021 bis Ende Oktober 2021!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

20. Januar 2022